Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin sowie das Hygienekonzept des Veranstaltungsortes stellen die Grundlage dar. Sofern in den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Bestimmungen keine strengeren Regeln vorgesehen werden, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach der 2G-Regel möglich, also nur für Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen bzw. in den letzten drei Monaten von Covid-19 genesen sind. Ein zusätzlicher tagesaktueller Antigentest wird empfohlen.
  • Personen mit Symptomen, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Es wird empfohlen, eine medizinische Maske (Op- oder FFP2-Maske) zu tragen.
  • Alle Teilnehmenden achten auf die Handhygiene und waschen/desinfizieren sich regelmäßig die Hände, insbesondere vor der Einnahme von Speisen und Getränken.
  • Die Veranstaltungsräume werden gut durchlüftet. Nach Möglichkeit wird durch geöffnete Fenster während der gesamten Veranstaltung für einen Luftaustausch gesorgt.